Neue Regeln für Firmenwagen: Das gilt ab sofort bei Montage- und Spezialfahrzeugen!
Für Arbeitnehmer, die ein Firmenfahrzeug auch privat nutzen dürfen, fällt grundsätzlich ein Sachbezug an. Dessen Höhe richtet sich nach den Anschaffungskosten und den CO₂-Emissionen des Fahrzeugs.
Bei einer nachweislich geringen Privatnutzung von maximal 6.000 Kilometern pro Jahr kann ein reduzierter Sachbezug gelten.
Eine wichtige Ausnahme betrifft sogenannte Spezial- und Montagefahrzeuge. Dazu zählen etwa Pannenfahrzeuge oder Montagefahrzeuge mit fest eingebauten Regalen oder Werkbänken, deren Ausstattung eine private Nutzung praktisch ausschließt. Nach einer Einschränkung durch das Finanzministerium gilt die Sachbezugsbefreiung jedoch nur mehr für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Jede darüber hinausgehende Privatnutzung führt grundsätzlich zu einem steuerpflichtigen Sachbezug.
Auch die Mitnahme von Kollegen kann als steuerfreier Werkverkehr gelten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Beförderung im Auftrag des Arbeitgebers erfolgt und mehrere Arbeitnehmer regelmäßig gemeinsam zur Arbeitsstätte oder von dort zurücktransportiert werden.
Ein Fahrtenbuch wird weiterhin empfohlen. Alternativ können ein schriftliches Privatnutzungsverbot und nachweisbare Kontrollen als Beleg dienen. Ohne ausreichende Nachweise prüft das Finanzamt jeden Fall individuell. Bei weiteren Fragen dazu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
E-Mail: verwaltung@kanzlei-weinzinger.at
Tel. 07712 2100
















Kommentare