Geplante Steueränderungen für E-Autos ab 2027
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Für Elektro-Dienstwagen in Österreich zeichnet sich ab 2027 eine maßgebliche steuerliche Änderung ab. Laut Medienberichten soll der bisherige Vorteil, die vollständige Sachbezugsbefreiung bei privater Nutzung, teilweise wegfallen. Bislang war dies ein bedeutender Vorteil gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Künftig ist geplant, auch für E-Autos einen Sachbezug einzuführen: Ab 2027 sollen 0,375 Prozent des Anschaffungswertes angesetzt werden, wobei die Bemessungsgrundlage bei 48.000 Euro gedeckelt ist. Bereits ab 2028 soll der Satz auf 0,625 Prozent steigen, mit einer maximalen monatlichen Belastung von 300 Euro. Für Arbeitnehmer bedeutet diese Neuregelung spürbare finanzielle Auswirkungen, da sich das monatliche Nettoeinkommen je nach Gehalt merklich verringern kann. Gleichzeitig bleibt die steuerliche Belastung im Vergleich zu Benzin- und Dieselautos deutlich geringer.
Dennoch stößt die geplante Änderung auf Kritik. Verkehrs- und Automobilclubs sehen in der bisherigen Befreiung einen zentralen Anreiz für den Umstieg auf Elektromobilität. Sie warnen davor, dass eine Abschwächung dieser Förderung die Nachfrage bremsen und somit die Erreichung der österreichischen Klimaziele erschweren könnte.
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