Achtung im Baugewerbe: Pflicht zur unbaren Lohnzahlung!
- vor 2 Tagen
- 1 Min. Lesezeit
Arbeitgeber in der Baubranche dürfen Löhne über 500 Euro seit Jahresbeginn nicht mehr bar auszahlen. Die neue Regelung soll Schwarzarbeit und Steuerbetrug verhindern und sorgt für mehr Transparenz bei Lohnzahlungen.
Erfahren Sie in unserem kurzen Überblick, welche Ausnahmen (z. B. Reisekosten) gelten und was Sie unbedingt beachten müssen.
Lesen Sie mehr dazu in der aktuellen MeinBezirk Schärding:
Bei weiteren Fragen dazu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
E-Mail: verwaltung@kanzlei-weinzinger.at
Tel. 07712 2100
















Kommentare