Wenn Subunternehmer Scheinunternehmen sind
- 10. Aug.
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Kontrolle ist verpflichtend, wenn Aufträge an Subunternehmen vergeben werden. Entpuppt sich der Partner als Scheinunternehmen, greift das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) mit voller Härte. Auftraggeber haften als Bürge und Zahler für sämtliche ausstehenden Löhne der eingesetzten Arbeitskräfte. Zusätzlich fordert die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) rückwirkend alle unbezahlten Sozialversicherungsbeiträge ein.
Das bittere Erwachen kommt meist nach einer Razzia der Finanzpolizei. Wird ein Betrieb rechtskräftig als Scheinunternehmen eingestuft, sperrt die ÖGK sofort dessen Konten. Auftraggeber können sich nur schwer herausreden: Die Haftung greift immer dann, wenn der Auftraggeber bei der Auftragsvergabe von der Scheinnatur wusste – oder diese hätte erkennen müssen. Unternehmer können sich jedoch schützen. Der erste Blick vor jedem Deal muss in die offizielle Liste der Scheinunternehmen des Finanzministeriums führen. Ist der Partner dort nicht erfasst, hilft die HFU-Liste der Sozialversicherung. Steht das Subunternehmen nicht auf dieser Vertrauensliste, ist ein Einbehalt von der Rechnung Pflicht: Bis zu 40 Prozent des Werklohns müssen als Haftungsfreistellungsbetrag an das Dienstleistungszentrum-AGH (DLZ-AGH) überwiesen werden.
Bei weiteren Fragen dazu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
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