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ORF-Beitrag: Neuerungen & Tipps

  • vor 8 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit

Der ORF-Beitrag wird in Österreich von der ORF-Beitrags Service GmbH eingehoben und ist gesetzlich geregelt. Grundsätzlich muss er pro Adresse bezahlt werden, an der mindestens eine volljährige Person ihren Hauptwohnsitz hat. Unter bestimmten Voraussetzungen können Privatpersonen, die an einer Betriebsstätte wohnen, von der Zahlung befreit werden – hierfür ist ein „Ausnahmeantrag“ notwendig. Voraussetzungen sind:

  • Das Unternehmen an dieser Adresse zahlt bereits ORF-Beitrag oder ist davon befreit.

  • Die Person wohnt dort oder betreibt die Betriebsstätte selbst.

  • Einkommensschwache Haushalte können ebenso über einen Antrag von der Beitragspflicht befreit werden.

Mit der Novelle zum ORF-Beitrags-Gesetz wird die Höhe für Unternehmen künftig ausschließlich von der kommunalsteuerpflichtigen Lohnsumme des Betriebes und nicht mehr von der Anzahl der Betriebsstätten abhängig gemacht. Es wird maximal das 50-fache der Haushaltsabgabe und nicht mehr das 100-fache an ORF-Beiträgen fällig. Unternehmen erhalten ihre Vorschreibungen ausschließlich elektronisch über das Unternehmensserviceportal (USP) und sollten daher ihren Postkorb regelmäßig überprüfen.

Bei weiteren Fragen dazu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Tel. 07712 2100



 
 
 

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