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Registrierkassensicherheitsverordnung

Mit 1. April 2017 müssen Registrierkassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation ausgestattet sein. Die Aufrüstung passiert in den meisten Fällen mithilfe eines Updates durch den Hersteller. Anschließend ist eine Registrierung der Kasse bei FinanzOnline erforderlich.

Erfolgt die Umstellung nicht bis 1. April 2017, so drohen Strafen von bis zu 5.000 Euro.Gibt es bei der Aufrüstung technische Probleme, oder können die Kassen aus anderen Gründen nicht bis zum Stichtag aufgerüstet werden, so muss zumindest eine Beauftragung für die Updatedurchführung an den Registrierkassenhersteller bis Mitte März vorliegen.

Der Nachweis für die Beauftragung ist bei einer Überprüfung durch die Finanzbehörden z.B. bei einer Betriebsprüfung in späteren Jahren vorzuzeigen.

Wir unterstützen Sie sehr gerne bei der Registrierung Ihrer Registrierkasse.


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