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Neue Regeln für geringfügige Beschäftigungen!

  • cscheidl
  • vor 8 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit

Ab dem Jahr 2026 treten neue Regelungen für geringfügige Beschäftigte in Kraft. Besonders betroffen sind Personen, die Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen: Die Kombination mit einer geringfügigen Beschäftigung wird künftig nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.

Auch die Geringfügigkeitsgrenze bleibt 2026 unverändert bei 551,10 Euro.


Bei weiteren Fragen dazu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Tel. 07712 2100


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