top of page

Steuertipp: Arbeitslosengeld

  • cscheidl
  • 22. Mai
  • 1 Min. Lesezeit

Wer arbeitslos wird, verlässt sich häufig auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Doch dieser Anspruch kann unter bestimmten Umständen verwehrt werden – etwa bei einer geringfügigen Weiterbeschäftigung beim früheren Arbeitgeber.

Lesen Sie mehr in der aktuellen MeinBezirk Schärding:

Bei weiteren Fragen steht Ihnen Frau Neulinger gerne zur Verfügung:

Maria Neulinger

Tel. 07712 2100


ree

 
 
 

Kommentare


Archiv

bottom of page