Neuregelung für Kündigungsfrist in Saison-Branchen
- cscheidl
- 24. Sept.
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Aktualisiert: vor 3 Stunden
Für Arbeitgeber-Kündigungsfristen in Saisonbranchen stehen Neuregelungen bevor: Denn ab dem 01. Jänner 2026 wird die gesetzliche Ermächtigung der Kollektivvertragspartner für Saisonbranchen von den Kündigungsfristen abzuweichen, gestrichen.
Bei weiteren Fragen dazu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
E-Mail: verwaltung@kanzlei-weinzinger.at
Tel. 07712 2100

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