Infos zur Novelle Dienstvertrag
Mit 28. 03. 2024 ist eine Novellierung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt sind folgende zusätzlichen Angaben im Dienstzettel bzw. im schriftlichen Dienstvertrag verpflichtend anzuführen:
Sitz des Unternehmens
Kurzbeschreibung der Tä tigkeit
Hinweis auf das einzuhal tende Kündigungsverfahren
Art der Auszahlung des Entgeltes
ggf. Vergütung von Über stunden
bei Schichtarbeit: Bedin gungen für die Änderung von Schichtplänen
Name und Anschrift des Sozialversicherungsträgers
Dauer und Bedingungen einer vereinbarten Probezeit
ggf. Anspruch auf eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung
Dienstzettel müssen künftig unabhängig der Dauer des Dienstverhältnisses ausge stellt werden, also auch bei kürzer als einem Monat be fristete Dienstverhältnisse und fallweise Beschäftigten. Das Nichtausstellen wird künftig unter Strafe gestellt (§ 7a AVRAG). Dem Arbeitge ber drohen bei einer Anzei ge Verwaltungsstrafen bis zu
436 Euro im Wiederholungsfall bis zu 2.000 Euro pro Dienstnehmer.
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