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Erleichterungen bei sonstigen Abgaben und Steuern in Zeiten der Corona-Krise

Die Behörden reagieren auf die derzeitig vorherrschende Krise mit entsprechenden Möglichkeiten für Zahlungserleichterungen, Herabsetzungen der Beiträge und Aussetzungen der Einhebung etc. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Möglichkeiten und Erleichterungen für Unternehmen.


FINANZAMT


Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen

Steuerpflichtige, die von der derzeitigen Corona-Krise mit Ertragseinbußen betroffen sind, können bis 31.10.2020 einen Antrag auf Herabsetzung (auch auf Null Euro) der Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2020 stellen. Nachforderungszinsen bei der Veranlagung für 2020 werden nicht festgesetzt.

Stundung, Ratenzahlungen und Säumniszuschläge

Eine Stundung von Abgaben oder eine Zahlung in Raten kann beantragt werden. Die konkrete Betroffenheit des Steuerpflichtigen muss glaubhaft gemacht werden. Das Absehen von der Festsetzung von Stundungszinsen kann angeregt werden.


Auch ein Antrag auf Stornierung oder Herabsetzung von Säumniszuschlägen kann beantragt werden.


ÖGK (ÖSTERREICHISCHE GESUNDHEITSKASSE)

  • Ausständige Beiträge werden nicht gemahnt.

  • Eine automatische Stundung erfolgt, wenn die Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt werden.

  • Ratenzahlungen werden formlos akzeptiert.

  • Es erfolgen keine Eintreibungsmaßnahmen.

  • Es werden keine Insolvenzanträge gestellt.


SOZIALVERSICHERUNGSANSTALT DER SELBSTÄNDIGEN (SVS)


Bei der SVS können Stundungen und Ratenzahlungen vereinbart werden. Auch eine Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage ist möglich.


Ein Antrag ist jedenfalls notwendig.


KREDITINSTITUTE UND LEASING


Kredit- und Leasingraten können gestundet werden. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Hausbank oder Ihrem Vertragspartner auf.


OÖ TOURISMUSBEITRAGSSTELLE


Die OÖ Tourismusbeitragsstelle bietet Zahlungserleichterungen für von der Katastrophe betroffene Unternehmer. Wichtig ist, dass die OÖ Tourismusbeitragsstelle von Ihren Problemen informiert wird:


OÖ Tourismusbeitragsstelle Freistädter Straße 119 4041 Linz Tel.: +43 732 7277-400


WIRTSCHAFTSKAMMER


Die Vorschreibung der Grundumlagen werden bis auf Weiteres ausgesetzt. Bereits erfolgte Vorschreibungen für das Jahr 2020 können als gegenstandslos betrachtet werden. Stundungen oder Ratenzahlungen können auf für die Kammerumlage beantragt werden.


Gerne kümmern wir uns um die Beantragung von Zahlungserleichterungen, Herabsetzungen der Vorschreibungen usw.


Ihr Team der WT Weinzinger und Partner Steuerberater GmbH.


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