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Corona-Kurzarbeit beantragen

Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation bezüglich des Corona-Virus gibt es nun die Möglichkeit für Betriebe die Corona – Kurzarbeit einzuführen.


Bevor der Antrag auf Kurzarbeit gestellt werden kann, muss das Urlaubsguthaben aus vergangenen Jahren und sämtliche Zeitguthaben konsumiert werden. Ist der Urlaub und der Zeitausgleich aufgebraucht, sieht das Konzept der Kurzarbeit wie folgt aus:


Die Arbeitnehmer erhalten eine Nettoentgeltgarantie, das heißt, sie erhalten je nach Bruttoentgelt zwischen 80 % und 90 % des vor der Kurzarbeit bezogenen Nettoentgelts.


Der Arbeitgeber erhält die Mehrkosten zwischen der Nettoentgeltgarantie und dem eigentlichen Verdienst der verringerten Arbeitszeit vom AMS erstattet.


Für die Beantragung der Kurzarbeit müssen folgende Formulare ausgefüllt werden:

  • Formular über die Einzelvereinbarung

  • AMS-Antragsformular

  • Begründung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten – in diesem Fall ein Verweis auf Corona und dessen Maßnahmen.

Die unterzeichneten Unterlagen müssen an das AMS (via eAMS-Konto oder per E-Mail) gesendet werden. Das AMS leitet die Unterlagen an die Sozialpartner weiter und der Unternehmer erhält eine Rückmeldung vom AMS.


Bitte informieren Sie uns, wenn Sie die Kurzarbeit beantragen möchten.


Wir unterstützen Sie gerne beim Ausfüllen der Formulare.


Für Fragen können Sie uns jederzeit telefonisch erreichen.


Ihr Team der WT Weinzinger und Partner Steuerberater GmbH


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