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Investitionsprämie für Unternehmen

Im Rahmen der Coronahilfen, setzt die Regierung mit der Investitionsprämie eine zusätzliche Maßnahme für Unternehmen.


Die Investitionsprämie hat als erste Prämie keine Deckelung, das heißt jedes Unternehmen, das rechtzeitig einen Antrag einreicht, und die formellen Angaben einhält, erhält die Prämie.


Grundsätzlich werden alle Investitionen gefördert, die von 01.08.2020 bis 28.02.2021 umgesetzt oder zumindest begonnen werden und die Förderung innerhalb dieses Zeitraumes bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH beantragt wird. Ausgenommen von der Prämie sind klimaschädliche Investitionen, unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen, Unternehmensübernahmen und aktivierte Eigenleistungen.


Die Investitionsprämie beträgt 7 % bei allen Neuinvestitionen und 14 % bei Neuinvestitionen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit.


Für die Förderung gibt es eine Untergrenze von 5.000,00 EUR und eine Höchstgrenze von 50 Mio. EUR Investitionsvolumen. Diese Grenze gilt jedoch für das gesamte Unternehmen, ein Betrieb kann also auch viele kleine Investitionen zusammenlegen um die Mindeststumme zu erreichen.


Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern bei Ihren geplanten Investitionen.


Ihr Team der Kanzlei Weinzinger


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