Tätigkeit bei Vereinsfesten
- cscheidl
- 26. Mai
- 1 Min. Lesezeit
Bei Vereinsfesten, wie sie von Sport- oder Musikvereinen organisiert werden, sind oft Vereinsmitglieder und deren Familienangehörige im Einsatz. Dabei stellt sich häufig die Frage, ob diese Helfer sozialversicherungs- und steuerrechtlich als Dienstnehmer gelten und ob sie angemeldet werden müssen.
Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung:
Tel. 07712 2100

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