Naturkatastrophen – wie kann der Dienstgeber seine Mitarbeiter unterstützen?
Helfer bei Großschadensereignisse sowie Mitarbeiter, die selbst von der Naturkatastrophe (z.B. Hochwasser) betroffen sind, können unterstützt werden.
Großschadensereignis:
Schadenslage mit mehr als 100 Personen im Einsatz über mindestens 8 Stunden
Unterstützung: Fortzahlung des Entgeltes für Dienstnehmer, die Mitglieder von Katastrophenhilfsorganisationen, Rettungsdiensten oder der freiwilligen Feuerwehr sind.
Voraussetzung: Schriftliche Vereinbarung über die Dienstfreistellung vor einem Einsatz.
Zuschuss für den Dienstgeber: Der Dienstgeber erhält über Antrag beim Amt der Landesregierung, in dessen Bundesland das Großschadensereignis stattgefunden hat, einen Bonus von pauschal EUR 200,00 pro Dienstnehmer und Tag.
Katastrophengeschädigte:
Steuerfrei: Freiwillige Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere von Hochwasser , Erdrutsch , Vermurungs- und Lawinenschäden sowie von Schäden auf Grund von Sturmkatastrophen
Unterstützung kann erfolgen an: Privatperson, Unternehmer oder Arbeitnehmer eines Unternehmens
In Form von: Geldzuwendungen als auch geldwerter Vorteile (zinsenloses oder zinsverbilligtes Darlehen) – ohne betragliche Begrenzung steuerfrei!
Ist der Spendenempfänger Arbeitnehmer des Spenders, fallen auch keine Lohnnebenkosten an.

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