Steuerfreie Mitarbeiterprämie 2026
- 20. Mai
- 1 Min. Lesezeit
Der am 19.05.2026 veröffentlichte Entwurf zum Budgetmaßnahmengesetz 2026 sieht für das zweite Halbjahr 2026 erneut die Möglichkeit einer steuerfreien Mitarbeiterprämie vor – allerdings in reduziertem Umfang.
Überblick
Zeitraum: Juli bis Dezember 2026
Steuerfreier Höchstbetrag: € 500,00 pro Mitarbeiter
Steuerliche Behandlung
Steuerfrei:
Lohnsteuer
Nicht steuerfrei:
Sozialversicherung
Abfertigung Neu
Lohnnebenkosten
Voraussetzungen
Eine steuerfreie Auszahlung ist nur zulässig, wenn sie auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruht.
Kollektivvertrag
Betriebsvereinbarung bzw. Einzelvereinbarung
Besonderheit 2026
Besteht auf Arbeitgeberseite eine kollektivvertragsfähige Körperschaft (z. B. WKO-Mitgliedschaft), können steuerfreie Mitarbeiterprämien ausschließlich auf Grundlage eines Kollektivvertrags gewährt werden.
Ohne entsprechende kollektivvertragliche Regelung ist keine steuerfreie Auszahlung zulässig.
Weitere Rahmenbedingungen
Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln.
Befristete Mitarbeiterprämie anstelle von Gehaltserhöhungen sind bei entsprechender lohngestaltender Vorschrift möglich.
Gemeinsam mit steuerfreien Gewinnbeteiligungen gilt ein jährlicher Höchstbetrag von € 3.000,00.
Für Fragen zur konkreten Umsetzung und optimalen Gestaltung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
E-Mail: verwaltung@kanzlei-weinzinger.at
Tel. 07712 2100
















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