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Steuerfreie Mitarbeiterprämie 2026

  • 20. Mai
  • 1 Min. Lesezeit

Der am 19.05.2026 veröffentlichte Entwurf zum Budgetmaßnahmengesetz 2026 sieht für das zweite Halbjahr 2026 erneut die Möglichkeit einer steuerfreien Mitarbeiterprämie vor – allerdings in reduziertem Umfang.

Überblick

  • Zeitraum: Juli bis Dezember 2026

  • Steuerfreier Höchstbetrag: € 500,00 pro Mitarbeiter

Steuerliche Behandlung

Steuerfrei:

  • Lohnsteuer

Nicht steuerfrei:

  • Sozialversicherung

  • Abfertigung Neu

  • Lohnnebenkosten

Voraussetzungen

Eine steuerfreie Auszahlung ist nur zulässig, wenn sie auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruht.

  • Kollektivvertrag

  • Betriebsvereinbarung bzw. Einzelvereinbarung

 

Besonderheit 2026

Besteht auf Arbeitgeberseite eine kollektivvertragsfähige Körperschaft (z. B. WKO-Mitgliedschaft), können steuerfreie Mitarbeiterprämien ausschließlich auf Grundlage eines Kollektivvertrags gewährt werden.

Ohne entsprechende kollektivvertragliche Regelung ist keine steuerfreie Auszahlung zulässig.

 

Weitere Rahmenbedingungen

  • Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln.

  • Befristete Mitarbeiterprämie anstelle von Gehaltserhöhungen sind bei entsprechender lohngestaltender Vorschrift möglich.

  • Gemeinsam mit steuerfreien Gewinnbeteiligungen gilt ein jährlicher Höchstbetrag von € 3.000,00.

Für Fragen zur konkreten Umsetzung und optimalen Gestaltung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Tel. 07712 2100




 
 
 

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