Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstbetriebe
Bei der Energiekostenpauschale handelt es sich um eine Pauschalförderung zwischen 110,00 EUR und 2.475,00 EUR – je nach Branchenkennzahl und Jahresumsatz.
Die Förderung gilt für Unternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000,00 Euro und einem Höchstjahresumsatz von 400.000,00 Euro.
Unternehmen die in diese Grenzen fallen, können ab 17. April einen Selbst-Check durchführen.
Dafür wird die digitale Handy-Signatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal benötigt.
Sobald man im Unternehmensserviceportal registriert ist, sollte man die Branchenzuordnung und sämtliche Angaben kontrollieren.
Der Selbst-Check erfolgt dann über das Unternehmensserviceportal ab dem 17. April 2023 und muss von den geförderten Unternehmen selbstständig durchgeführt werden. Daraufhin erhalten die Unternehmer die Informationen, was für die Antragsstellung vorbereitet werden muss.
Die finale Antragsstellung zur Energiekostenpauschale beginnt voraussichtlich ab Mitte Mai.
Bei Fragen steht unser Team der Kanzlei Weinzinger gerne zur Verfügung.
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