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Weitere Corona basierte Förderungen ab dieser Woche beantragen


Diese Woche können die nächsten Förderungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise beantragt werden. So kann bereits jetzt ein Antrag für einen Fixkostenzuschuss gestellt werden. Die zweite Phase der Härtefall-Fonds startet am Donnerstag.


Corona Hilfs-Fonds Fixkostenzuschuss – Antrag ab 15.04.2020


Erleiden Unternehmen durch die Corona-Krise einen Umsatzeinbruch von mindesten 40 Prozent, kann ein Fixkostenzuschuss im Rahmen des Corona Hilfs-Fonds beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt erst nach Feststellung des tatsächlichen wirtschaftlichen Schadens. Der Fixkostenzuschuss ist gestaffelt und abhängig vom Umsatzausfall des Unternehmens. Die Ersatzleistung liegt zwischen 25 und 75 %. Bemessungsgrundlage sind die Fixkosten und der Umsatzausfall des Unternehmens zwischen dem 15.03.2020 und dem Ende der Covid-Maßnahmen.

Zu den Fixkosten zählen:

  • Miete

  • Versicherungsprämien

  • Zinsen

  • Strom, Gas, Telekommunikation

  • Unternehmerlohn i.H.v. max. 2.000,-- EUR pro Monat

Der Antrag kann ab 15.04.2020 bis 31.12.2020 bei der AWS gestellt werden.

Der Zuschuss dient vor allem zur Erhaltung der Arbeitsplätze in Österreich – Unternehmer die ihre Mitarbeiter gekündigt haben, anstatt Kurzarbeit anzumelden, sind daher nicht antragsberechtigt.


Härtefall-Fonds Phase 2 startet am Montag – 20.04.2020


In der Phase 2 des Härtefall-Fonds wurden der Kreis der antragsberechtigten Unternehmer ausgeweitet.

  • Die Einkommensober- und untergrenzen entfallen.

  • Auch Mehrfachversicherer und Unternehmer mit Nebenverdienste sind antragsberechtigt.

  • Unternehmensgründer ab 1.1.2020 können ebenfalls einen Pauschalbetrag erhalten.

Aus dem Härtefall-Fonds kann ein Zuschuss für den Verdientsentgang von max. 2.000,00 EUR pro Monat über max. drei Monate zufließen. Der erste Monat der Corona-Krise (16.03.-15.04.) bildet den ersten Betrachtungszeitraum für den Verdienstentgang.


OÖ. Härtefonds für Kleinbetriebe


Für alle oberösterreichischen Kleinbetriebe, die keine Unterstützungen des Härtefall-Fonds oder des Corona-Hilfs-Fonds der Bundesregierung in Anspruch nehmen können, hilft das Land OÖ mit einem Direktzuschuss nach.

Beantragung ist ab morgen, 15.04.2020 möglich. Nähere Infos erhalten Sie hier:


Amt der Oö. Landesregierung

Bahnhofplatz 1

4021 Linz

Tel.: 0732 77 20-151 21


Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat bei der Antragstellung zur Seite.


Ihr Team der Kanzlei Weinzinger.


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