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Härtefall-Fonds: Antragsstellung ab morgen, 27.03.2020 ab 17:00 Uhr möglich

Morgen Freitag, 27.3.2020 ab 17:00 Uhr können endlich die Anträge für eine Unterstützung aus dem Härtefonds bei der WKO gestellt werden. Aus dem Härtefonds sollen bis zu 6.000,00 EUR über 3 Monate bezogen werden können. Die erste Auszahlung i.H.v. 1.000,00 EUR soll nächste Woche erfolgen.



Antragsberechtigt sind folgende Gruppen:

  • Ein-Personen-Unternehmer

  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen

  • Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten

  • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer

  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)


Folgende Unterlagen und Daten sind notwendig:

  • Zugangsdaten für das WKO-Benutzerkonto, falls vorhanden. Anmeldung auch ohne WKO-Benutzerkonto möglich.

  • Ihre persönliche Steuernummer

  • Personalausweis, Reisepass oder Führerschein

  • Die KUR (=Kennziffer des Unternehmensregisters) oder GLN (=Global Location Number) – diese finden sie im Unternehmensserviceportal unter den Unternehmensdaten. Freie Dienstnehmer benötigen diese nicht.


Hier soll morgen der Link für die Antragstellung erscheinen.


Wenn Sie Hilfe bei der Aufbereitung der Unterlagen und Daten benötigen, unser Team der Kanzlei Weinzinger ist morgen für Sie erreichbar.





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