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Daten und Fakten zur DSGVO

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft und gilt für alle, die Daten zu einem anderen als einem privaten Zweck nutzen: für Unternehmen – vom Einzelunternehmer bis zum Konzernunternehmen, für Freiberufler, Landwirte, Vereine, Verbände, Behörden.


Jeder Verantwortliche muss ab Mai 2018 seine Datenverwendung selbst dokumentieren und der Datenschutzbehörde nachweisen können, dass die Verarbeitung aller Daten rechtmäßig erfolgt – und dies jederzeit.


Im Fokus der DSGVO steht, dass jeder EU-Bürger künftig klare Informationen darüber erhält, wer zu welchem Zweck seine Daten speichert, und somit auch mehr Kontrolle über seine persönlichen Daten hat. Betroffen sind alle Daten die genügend Informationen enthalten, um eine Person identifizieren zu können wie z.B. Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, SV-Nummer, E-Mail-Adresse etc.


Folgende Pflichten ergeben sich dadurch für Betriebe:


-Informationspflicht innerhalb eines Monats bei Anfragen von Betroffenen (Recht auf Löschung, Berichtigung etc.).

-Es besteht die Pflicht zur Folgenabschätzung, sofern durch die Datenverarbeitung ein hohes Risiko besteht, dass die Rechte und Freiheiten der Person verletzt werden könnten. Der Verarbeitungsvorgang und der Zweck der Datenverarbeitung muss beschrieben werden.

-Im Falle von Datenschutzverletzungen (z.B. Hackerangriff, Verlust eines Datenträgers etc.) muss eine Meldung an die Datenschutzbehörde und den betroffenen Personen innerhalb 72 Stunden erfolgen.


Informieren Sie sich zusätzlich auch bei Ihren Berufsvertretern oder der Wirtschaftskammer.


Falls Sie weitere Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns und wir werden Sie in der Vorbereitung, aber auch im Falle von Anfragen der Datenschutzbehörde unterstützen.


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