Förderung für Einstellung des ersten Mitarbeiters
Neben der bestehenden Förderung des AMS Oberösterreich erklärt sich nun auch das Land Oberösterreich (Initiative 1plus1)bereit, einen Teil der Bruttolohnkosten der Ein-Personen-Unternehmen (EPU) für den ersten Mitarbeiter zu übernehmen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit EPUs eine Förderung erhalten:
Förderbar sind Personen, die mindestens 2 Wochen als arbeitslos beim AMS vorgemerkt sind oder unmittelbar nach abgeschlossener Ausbildung eine Arbeit suchen.
Der Sitz oder die Betriebsstätte des EPUs muss in Oberösterreich sein.
Eine Kranken- und Pensionsversicherung des Arbeitgebers in der GSVG muss seit mehr als drei Monaten bestehen.
Das EPU beschäftigt erstmalig oder nach fünf Jahren einen Arbeitnehmer.
Zusage für die Förderung des AMS OÖ.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann man vom AMS OÖ ein ganzes Jahr ein Viertel des laufenden Bruttoentgelts und vom Land OÖ in den ersten drei Monaten, sowie in den Monaten 10 bis 12, 50% der Bruttolohnkosten beziehen. Als Obergrenze gilt jeweils die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (2016: € 4860.-).
Wichtig! Die Förderung des AMS OÖ muss binnen sechs Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses beantragt werden.
Das Antragsformular finden Sie hier.