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Verlängerung des Handwerkerbonus

Das Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen wurde vom Nationalrat novelliert. Den in den Jahren 2014 und 2015 gewährten Handwerkerbonus, wird es auch 2016 und 2017 wieder geben. Insgesamt steht ein Budget von 40 Millionen Euro zur Verfügung.


Die Gesetzes­änderung ermöglicht die Förderung bar bezahlter Leistungen durch einen Zuschuss von 20 % der Kosten. Für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von Häusern und Wohnungen beträgt der maximale Förder­betrag pro Förderungswerber jährlich 600 Euro. Sie können daher Handwerkerleistungen bis zu einem Betrag von 3.000 EUR einreichen.


Gefördert werden Leistungen, die ab dem 01. Juni 2016 erbracht werden. Eine Antragstellung wird voraussichtlich ab Anfang Juli 2016 bei den Bausparkassen möglich sein.


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