Neues Kündigungsrecht bei Arbeiter ab 01.10.2021
Seit 1.10.2021 gilt die Angleichung des Kündigungsrechts von Arbeitern an das der Angestellten. Folgende Änderungen ergeben sich für den Dienstgeber? 1) Kündigungsterminen: Grundsätzlich ist die Dienstgeberkündigung zum Quartalsende möglich. Wenn eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde, so kann die Dienstgeberkündigung auch zum 15. oder Letzten eines Kalendermonats ausgesprochen werden. Dies sehen Kollektivverträge häufig bereits vor. Falls dies nicht der Fall ist,