Daten und Fakten zur DSGVO
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft und gilt für alle, die Daten zu einem anderen als einem privaten Zweck nutzen: für Unternehmen – vom Einzelunternehmer bis zum Konzernunternehmen, für Freiberufler, Landwirte, Vereine, Verbände, Behörden. Jeder Verantwortliche muss ab Mai 2018 seine Datenverwendung selbst dokumentieren und der Datenschutzbehörde nachweisen können, dass die Verarbeitung aller Daten rechtmäßig erfolgt – und dies jederzeit